Fragen zum Immobilienverkauf

FAQ Fragen zum Immobilienverkauf Immobilienmakler Krefeld NRW Marc van Ransbeek Blogartikel

FAQ - Verkauf von Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ergeben sich eine Vielzahl von Fragen. Die aufkommenden Fragen und Regelungen sind derartig schwerwiegend, dass der Gesetzgeber dem mit der Verpflichtung zur Einbindung eines Notars in den Verkaufsprozess Rechnung trägt. Als Immobilienmakler mit langjähriger Erfahrung begleiten wir sie im Vorfeld des Verkaufsprozesses, während des Verkaufs und beim Abschluss, damit Sie Ihre Immobilie in besten Händen wissen und den Verkauf beruhigt erleben können.

In diesem Ratgeber beantwortet Immobilienmakler Marc van Ransbeek die wichtigsten Fragen zum Immobilienverkauf.

Hausverkauf - Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Verkauf eines Hauses benötigen sie folgende Unterlagen:

  • Baugenehmigung
  • Energieausweis
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • Grundbuchauszug
  • Grundrisse
  • Grundsteuerbescheid
  • Kanalprotokoll
  • Lageplan
  • Bei Vermietung den Mietvertrag/die Mietverträge
  • Nachweise: Heizungsprüfung und/oder Schornsteinfeger
  • Wohnflächenberechnung

Wohnungsverkauf - Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Verkauf einer Wohnung benötigen sie folgende Unterlagen:

  • Energieausweis
  • Eigentümerversammlungs-Protokolle der letzten drei Jahre
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • Grundbuchauszug
  • Grundrisse
  • Grundsteuerbescheid
  • Hausgeldabrechnungen + Wirtschaftsplan + Rücklagenstand der letzten drei Jahre
  • Lageplan
  • Bei Vermietung den Mietvertrag/die Mietverträge
  • Teilungserklärung
  • Wohnflächenberechnung

Marktwertermittlung

Kein Onlinetool kann die persönliche Marktwertermittlung durch einen erfahrenen Immobilienmakler ersetzen. Im persönlichen Termin erfassen wir die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie, bringen diese mit der uns bekannten regionalen Marktsituation zusammen und ermitteln sehr exakt den Wert Ihrer Immobilie. Verlieren Sie kein Geld durch eine nur ungefähre Onlineschätzung des Immobilienwertes und profitieren von unserem kostenlosen Service der individuellen Immobilienwertermittlung.

Die Wohnfläche korrekt ermitteln

Beheizte Wintergärten dürfen vollständig zur Wohnfläche angerechnet werden. Unter Dachschrägen dürfen Flächen mit Höhen zwischen einem und zwei Metern lediglich zu 50% eingerechnet werden. Balkone und auch Terrassen sogar nur zu 25%. Das alles finden Sie in der Rechtsgrundlage der Wohnflächenberechnung. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt vor, wie die Wohnfläche sachgemäß zu ermitteln ist. Gerne begleiten wir Sie im Rahmen der Verkaufsvorbereitung bei der Wohnflächenbestimmung.

Energieausweis - Kosten und Beschaffung

Bei Wohnungen findet sich ein Energieausweis in den meisten Fällen bereits bei der Hausverwaltung.
Für die Erstellung eines Energieausweises fallen kosten zwischen 150 € und 900 € an. Der Preis ist von unterschiedlichen Faktoren, wie dem Baujahr und Modernisierungen, sowie dem Ausweistyp (z.B. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) abhängig. Sie erhalten den Energieausweis von Ihrem Schornsteinfeger oder von dazu ausgebildeten Energieberatern.

Allgemeine Kosten

Als Verkäufer einer Immobilie kann abhängig von der Immobilie eine Maklerprovision fällig werden. In der Regel trägt diese aber der Käufer. Bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Steuern, wie die Spekulationssteuer (Verpflichtung zur Zahlung kann vorliegen, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen), anfallen. Außerdem können Kosten zur Lastenfreistellung der Immobilie offen sein (z.B. Löschung einer Grundschuld). Wir beraten Sie gerne und prüfen anfallende Kosten für Sie.

Kosten - Die Maklerprovision

Seit Ende 2020 gilt bei Immobilienverkäufen, dass der Verkäufer privater Einfamilienhäuser und Wohnungen mindestens 50% der Maklerprovision zu tragen hat. Im Falle des Verkaufs einer Gewerbeimmobilie oder eines Mehrfamilienhauses entstehen für Sie als Verkäufer keine Kosten durch unsere Provision.
Für Vermietungen gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip, bei dem die Maklerprovision trägt, wer den Makler beauftragt (bestellt).

Die Höhe der Provision unterscheidet sich regional von Bundesland zu Bundesland.

Um die Immobilie beim Verkauf „ohne Käuferprovision“ anbieten und dementsprechend kennzeichnen zu können, bieten wir an, die Provision in den Kaufpreis zu integrieren.
Dieses Vorgehen hat für Sie und den Käufer den Vorteil, dass das Eigenkapital des Käufers geschont und er sich so einen höheren Preis leisten kann. Während nämlich die Kaufnebenkosten, zu denen die Maklerprovision gehört, nicht von der Bank mitfinanziert werden, wird eine dem Kaufpreis inkludierte Provision Teil des Kredits. Durch die Schonung des Eigenkapitals bleibt dem Käufer ein höherer Betrag zur Finanzierung einer höheren Kreditsumme.

Die Maklerprovision wird ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss, also bei Verkauf oder Vermietung, fällig.

Marketing - Schneller passgenauer Verkauf

Wir entwickeln für jedes Objekt eine passgenaue Marketingstrategie. Mit unserer Erfahrung und Expertise finden wir die richtige Ansprache passender Interessenten, vertreiben Ihre Immobilie online und offline auf relevanten Kanälen und stellen sie attraktiv dar.

Auf Grundlage unserer Marktwertermittlung verhandeln wir den besten Verkaufspreis für Sie und erzielen dabei regelmäßig Verkäufe über dem vorab ermittelten Wert Ihrer Immobilie.

Müssen Sie Besichtigungen begleiten?

Käufer verhalten sich einem Immobilienmakler gegenüber offener, als dem Hauseigentümer. Sie sind aber gleichzeitig weniger verhandlungsfreudig, weil sie einen geringen Spielraum des Maklers vermuten. Es kann also sogar durchaus ein Vorteil für einen erfolgreichen und gewinnbringenden Verkauf sein, dass Sie uns Besichtigungen und Verhandlungen vollständig überlassen und Ihre Zeit mit Dingen verbringen, die Ihnen zu dem Zeitpunkt mehr Freude bereiten.

Organisation von Abnahme und Übergabe

Wir begleiten Sie in allen Schritten des Verkaufs. Angefangen bei der Verkaufsvorbereitung, über den Verkaufsprozess, bis hin zur abschließenden Objektübergabe. Bei uns erhalten Sie ein umfangreiches Sorglos-Paket für alle Fragen um den Immobilienverkauf und die Vermietung.

Der Notartermin

Der Notartermin ist der offizielle Abschluss des Verkaufsprozesses beim Immobilienverkauf. Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation des Notartermins und der Einholung von nötigen Informationen. Wir sind als Immobilienmakler in jeder Phase des Verkaufs für Sie ansprechbar und Servicepartner.

Diese Fehler im Immobilien-Verkaufsprozess sollten vermieden werden

Vermeiden Sie durch gute Beratung unserer Immobilienmakler diese Fehler:

  • Kaufpreis überhöht oder zu niedrig angesetzt
  • Schlechte Kaufpreisverhandlung
  • Unterschlagung von Mängeln
  • Fehlerhafte Immobilienbeschreibung
  • Fehlberechnung der Wohnfläche
  • Mangelhaftes Marketing
  • Ungeprüfter Kaufvertrag
  • Ungeprüfte Bonität der Interessenten

Für einen optimalen Verkaufsprozess und Abschluss, lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Bei uns ist Ihre Immobilie in erfahren Händen. Wir verkaufen Immobilien seit über 30 Jahren mit Fachwissen und Leidenschaft.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir freuen uns, Sie zu beraten.